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UFS zur KESt-Erstattung gemäß § 94a EStG 1988
Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Entscheidung vom , RV/0323-S/06, festgestellt, wie bei der Zwischenschaltung einer im EU-Ausland ansässigen Holdinggesellschaft für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs nach § 94a EStG vorzugehen ist. Dabei hat der UFS entschieden, dass bei ausländischen Gesellschaften keine anderen Maßstäbe als bei inländischen Gesellschaften angelegt werden dürfen. In einem Beitrag in der Sepember-Ausgabe der SWI analysiert Mag. Erich Schwaiger die Entscheidung des UFS und erläutert die Auswirkungen auf die Praxis.