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Verfahren: Berichtigungsantrag
• Nach der Rechtsprechung des VwGH sind im Verfahren nach § 7 GEG die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens heranzuziehen. Dazu gehört unzweifelhaft auch der Umstand, dass die Verwaltungsbehörde sich mit den vom Berichtigungswerber zur Stützung seines Berichtigungsantrages vorgebrachten Einwänden auseinandersetzen muss. - (§ 7 GEG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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