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SWK 8, 10. März 2007, Seite R 14

Verfahren: Berichtigungsantrag

Nach der Rechtsprechung des VwGH sind im Verfahren nach § 7 GEG die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens heranzuziehen. Dazu gehört unzweifelhaft auch der Umstand, dass die Verwaltungsbehörde sich mit den vom Berichtigungswerber zur Stützung seines Berichtigungsantrages vorgebrachten Einwänden auseinandersetzen muss. - (§ 7 GEG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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