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Gerichtsgebührenpflicht
• Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH knüpft die Gerichtsgebührenpflicht an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung (durch den Kostenbeamten) zu gewährleisten. - (§ 15 Abs. 2 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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