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Arbeitgeber: Haftung
• Der VwGH sieht die Heranziehung des Arbeitgebers zur Haftung nach § 82 EStG 1988 als einen Rechtsakt an, dessen Setzung im Ermessen der Abgabenbehörde liegt. - (§ 82 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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