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SWK 8, 10. März 2007, Seite R 12

Arbeitgeber: Haftung

Der VwGH sieht die Heranziehung des Arbeitgebers zur Haftung nach § 82 EStG 1988 als einen Rechtsakt an, dessen Setzung im Ermessen der Abgabenbehörde liegt. - (§ 82 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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