Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdeckte Ausschüttung
• Einkommensverwendung in Form von Geldzuwendungen erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972. Dies gilt auch für die im Beschwerdefall festgestellten verdeckten Ausschüttungen in der Gestalt überhöhter Liefer- und Leistungsentgelte. - (§ 1 Abs. 1 Z 2 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( bis 0192)