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Ergänzende Informationen zum EStR-Wartungserlass 2006 II betreffend steuerfreie Zuschüsse/Beihilfen des AMS - insbesondere "Altersteilzeit"
In einer Information vom nimmt das BMF ergänzend zum 2. EStR-Wartungserlass zu steuerfreien Zuschüssen/Beihilfen des AMS Stellung. Demnach sind folgende Zuschüsse/Beihilfen steuerfrei und führen zu keiner Aufwandskürzung:
• "Blum-Prämie";
• Lehrlingsausbildungsprämie;
• Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG);
• Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG);
• Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG);
• Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG) und Altersteilzeitgeld (§ 27 AlVG), sofern der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzkraft geknüpft ist;
• Prämien nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Mehr dazu, vor allem auch verfahrensrechtliche Hinweise, auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/Informationen/ ErgnzendeInformatio_6631/_start.htm