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Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO
Ab der Veranlagung 2006 sind beim Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6) wesentliche Änderungen eingetreten. Das BMF gibt in einer Information vom , GZ BMF-010200/0000-IV/2/2007, einen Überblick über diese Änderungen. Volltext der BMF-Info in der Findok unter https://findok.bmf.gv.at