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Der Entfall der gewerblichen Vermietung als Tatbestand des NoVAG und seine Auswirkung auf das Cross-Border-Leasing
Frage der NoVA-Pflicht und Vergütung der NoVA
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2007 wurde auch das NoVAG novelliert: Eine einschneidende Veränderung stellt der Entfall der gewerblichen Vermietung als Tatbestand dar, der die Steuerpflicht auslöst. Vielmehr ist seit bereits die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Vermietung steuerbar.Dies wirft für den Fall des Cross-Border-Leasings Fragen auf, die im vorliegenden Artikel näher untersucht werden sollen.
1. Die Frage der NoVA-Pflicht beim Cross-Border-Leasing
Ein Fall von Cross-Border-Leasing liegt vor, wenn ein österreichischer gewerblicher Vermieter ein NoVA-pflichtiges Kfz erwirbt, dieses jedoch ausschließlich ins Ausland verleast; es ist i. d. R. nicht zu erwarten, dass das Fahrzeug je in Österreich zugelassen wird. Dieser Fall war nach dem alten NoVAG unproblematisch, da sich der Ort der Vermietung nach § 3 Abs. 11 UStG 1972 richtete: Danach war der Ort der Verwendung des Fahrzeuges maßgeblich und daher der Vorgang nicht in Österreich steuerbar.
Weniger eindeutig ist die rechtliche Beurteilung dieses Sachverhaltes nach der neuen Rechtslage: Auf den ersten Blick erscheint es so, als entstehe die Steuerpflicht mit der Lieferung an den Leasinggeber, gleichgültig, ob dieser das Kfz sofort i...