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Unverhoffte Steuereinnahmen
Verdeckte Ausschüttungen bei Unter- und Obergesellschaften
Was ist ärger als eine Steuerprüfung? Richtig: zwei! Der Fiskus prüft jedoch nicht unbedingt alles ab, was ihm gerade so unter seine Fittiche kommt; manchmal spielen für mehrfache Prüfungen auch verfahrensrechtliche Gründe eine Rolle, die dann dem Staatssäckel unverhofft zusätzliche Steuern bescheren.
1. Ausgangslage
Bei einer Betriebsprüfung hatte es der Prüfer mit folgendem Organigramm zu tun:
Den Ausgangspunkt der finanzbehördlichen Prüfmaßnahmen bildete die Untergesellschaft, die Z-GmbH. Deren Gesellschafter setzen sich wiederum aus zwei Kapitalgesellschaften zusammen, nämlich der A-GmbH und B-GmbH. An letzteren Obergesellschaften waren ausschließlich natürliche Personen beteiligt, und zwar jeweils Familienmitglieder. Zwei Familienmitglieder, vom Zweig A und Zweig B, fungierten bei der Z-GmbH als Geschäftsführer.
2. Feststellungen bei der Z-GmbH
Nach Lehre und Rechtsprechung liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft oder diesen nahestehenden Personen (Angehörigen) Vermögensvorteile zugewendet werden, die nur aus ihrer Stellung innerhalb der Gesellschaft erklärbar sind. Im Zuge der Prüfung bei der Z-GmbH förderte der Finanzer eine Rei...