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Arbeitslosengeld: Steuerbefreiung
• Das versicherungsgemäße Arbeitslosengeld ist von der Steuerbefreiungsregelung des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 erfasst, weshalb die mit ihm im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig sind. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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