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Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
• Ein Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft auf den Kanalinseln zur Gewährung von Darlehen und für Factoringgeschäfte jeweils innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, ist unangemessen. - (§ 22 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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