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Investitionszuwachsprämie und § 201 BAO
Ein verfahrensrechtlicher Rückblick auf
Ich habe mich mit dieser Entscheidung bereits an anderer Stelleaus dem Blickwinkel der Investitionszuwachsprämie (IZP) beschäftigt. Dabei hat sie auch unter verfahrensrechtlichem Aspekt einiges zu bieten. Diese Besonderheiten sind mir in dieser Deutlichkeit freilich erst im Nachhinein und in größerem Zusammenhang aufgefallen.Ich habe an früherer Stelle in diesem Zusammenhang von einem "technischen Fehler" der belangten Behörde gesprochen. Diese Beurteilung war vorschnell. Ich halte sie heute nicht mehr aufrecht und ziehe sie hiermit zurück.Die Ursachen liegen tiefer - im Gesetz selbst, das auf den ersten Blick klar und überzeugend erscheint, bei näherem Hinsehen aber doch Fragen aufwirft, die sich auf folgenden Punkt bringen lassen: § 201 BAO regelt nur die erstmalige Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe mit Abgabenbescheid. Wie ist vorzugehen, wenn sich dieser Bescheid - wie im Anlassfall - als rechtswidrig erweist? Darf der UFS einen neuen § 201-Bescheid oder muss er einen gewöhnlichen Abgabenbescheid erlassen oder sich darauf beschränken, den angefochtenen Bescheid als rechtswidrig aufzuheben? Das Gesetz gibt darauf keine Antwort, und - mehr noch - es führt auf dem Boden der Entsche...