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Zahlungen für eine Betriebsstilllegung
Wird ein immaterielles Wirtschaftsgut geschaffen?
Konkurrenten leisten gelegentlich beträchtliche Zahlungen an einen Mitbewerber, damit dieser einen (Teil-)Betrieb stilllegt. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der ertragsteuerlichen Behandlung dieser Zahlung. Der Empfänger erzielt eine steuerpflichtige Einnahme. Kniffliger ist die steuerliche Behandlung beim Zahler. Führt seine Ausgabe zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, liegt ein Rechnungsabgrenzungsposten oder Sofortaufwand vor?
1. Höchstgerichte zum Begriff des "Wirtschaftgutes"
Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird in den §§ 4 und 6 EStG verwendet, jedoch nicht definiert. Nach der Judikatur des VwGH sind Wirtschaftsgüter alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art. Wirtschaftsgüter sind nicht bloß Sachen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände, also solche Güter, bei denen eine wirtschaftliche Ausnutzung möglich ist. Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfasst in den tatsächlichen Zuständen damit auch konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Unternehmer etwas kosten lässt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind. Ob ein Wirtschaftsgut v...