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VfGH: Section Control
• Gegen § 100 Abs. 5b StVO (sog. Section Control) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, aber die Festlegung der zu überprüfenden Wegstrecke durch Verordnung ist insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. - (§ 100 Abs. 5b StVO)
( G 147, 148/06 u. a.)