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VfGH: TelekommunikationsG
• Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verordnungsermächtigung des § 73 Abs 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 sowie die Wortfolge "und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen" in § 73 Abs. 1 leg. cit. in Hinblick auf das Determinierungsgebot des Art. 18 Abs. 2 B-VG. - (§ 73 TKG)
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