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VfGH: Schadenersatzrenten
• Die Auffassung, § 29 Z 1 EStG 1988 erfasse - in Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips - auch Schadenersatzrenten, die nur dem Ausgleich eines persönlichen Mehrbedarfs des Rentenberechtigten dienen, ist unzutreffend, weil sie einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt. - (§ 29 Z 1 EStG), (Aufhebung)
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