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ÖBA 8, August 2015, Seite 558

Über die Zulässigkeit eines Abgehens von der grundsätzlichen Risikobereitschaft des Anlegers

Gedanken zur Anlageberatung nach WAG

Ernst Brandl und Philipp Klausberger

Finanzdienstleister sind regelmäßig mit dem Fall konfrontiert, dass sie dem Kunden das Angebot machen wollen, in ein Produkt zu investieren, das mit einem höheren Risiko verbunden ist, als der Kunde grundsätzlich einzugehen bereit ist. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen, die vorherrschen müssen, dass solchen Kunden auch mit höherem Risiko verbundene Produkte angeboten werden dürfen.

Financial Services Providers are from time to time confronted with the problem that the product deemed to be beneficial to investors does not fit their risk profile. This article sets out the framework in which such advice is admissible under the regime of MiFID II and the Austrian Securities Supervision Act.

Stichwörter: Anlageberatung, Anlageziele, Risikobereitschaft, Risikoaufklärung.

JEL-Classification: G 21, K 12, K 23.

Finanzdienstleister sind regelmäßig mit dem Fall konfrontiert, dass sie dem Kunden das Angebot machen wollen, in ein Produkt zu investieren, das mit einem höheren Risiko verbunden ist, als der Kunde grundsätzlich einzugehen bereit ist. Gründe dafür können etwa darin liegen, dass der Kunde eine höhere Rendite erzielen oder sein Portfolio (etwa durch den Zukauf von Hed...

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