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VfGH: EmissionszertifikateG
• § 13 Abs. 4 Emissionszertifikategesetz (EZG) (Rechtsverbindlichkeit des nationalen Zuteilungsplans) wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Bestimmung verstößt in ihrem dritten Satz mit der Einrichtung einer funktionell und organisatorisch gemischten Rechtsquelle gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems (vgl. VfSlg. 13.780/1994 und 17.394/2004). Danach ist für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit neuer Rechtsquellen vorausgesetzt, dass diese nicht nur in einem demokratischen Erzeugungszusammenhang stehen, also von demokratisch gewählten oder zumindest verantwortlichen Organen geschaffen werden, sondern dass sie darüber hinaus der rechtsstaatlich gebotenen Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts nicht entbehren. Diese Kontrolle findet beim nationalen Zuteilungsplan in seiner durch die Vorgaben der Europäischen Kommission korrigierten Gestalt nicht statt. Da sich dieser verfassungsrechtliche Mangel auf die zur Durchsetzung des nationalen Zuteilungsplans vorgesehene Zuteilungsverordnung und auf die Zuteilungsbescheide erstreckt, sind auch der erste und letzte Satz des § 13 Abs. 4 EZG mit derselben Verfassungswidrig...