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VfGH: ÜbernahmeG
• § 22 Abs. 1, 2, 5 und 6, § 25 Abs. 1 und 2 sowie die Wortfolge "oder 2. seiner Verpflichtung zur Stellung eines Angebots (§§ 22 bis 25) oder zur Mitteilung (§ 25 Abs. 1) nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes nicht entsprochen" in § 34 Abs 1 ÜbernahmeG sind verfassungswidrig wegen Verordnungserlassung durch Kollegialbehörden i. S. d. Art. 133 Z 4 B-VG. - (§§ 22, 25, 34 ÜbernahmeG)
(, V 115-117/05)