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VfGH: Bauarbeiterkoordination
• § 4 Abs. 1 BauarbeiterkoordinationsG wird wegen Kompetenzwidrigkeit aufgehoben. Der Bund ist zur Erlassung von Vorschriften, die dem Bauherrn Pflichten (wenn auch zwecks besserer Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes durch die Arbeitgeber) auferlegen, nicht zuständig. - (§ 4 Abs. 1 BauarbeiterkoordinationsG)
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