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VfGH. Kehrgesetz Bgld.
• § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 letzter Satz, die Worte "ohne Mehrkosten" in § 9 Abs. 3, § 11 Abs. 2 letzter Satz und § 13 Abs. 1 Z 7 Bgld. Kehrgesetz werden aufgrund eines Individualantrags gemäß Art 140 B-VG wegen Gleichheits- bzw. Kompetenzwidrigkeit aufgehoben. - (§§ 2 Abs. 3, 3 Abs. 3, 9 Abs. 3, 11 Abs. 2, 13 Abs. 1 Bgld. KehrG)
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