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Regierungsvorlage zum Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007
Aufgrund europarechtlicher Bedenken wurde im Budgetbegleitgesetz 2007 normiert, dass die Befreiungsbestimmungen des § 6b KStG 1988 auf ab neu gegründete Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften nicht mehr angewendet werden dürfen. Mangels eines Zugangs zu Börsekapital besteht für österreichische kleine und mittlere Unternehmen aber nach wie vor eine "Finanzierungslücke". Die niedrigen Eigenkapitalquoten kleiner und mittlerer Unternehmen spiegeln das Marktversagen in diesem Bereich wider. Durch eine europarechtskonforme Neuregelung des § 6b KStG 1988 soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Am passierte die Regierungsvorlage betreffend das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 den Ministerrat. Mit diesem Gesetz werden das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert.