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SWK 14, 15. Mai 2007, Seite R 27
Doppelte Haushaltsführung
• Auch eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung kann gerechtfertigt sein. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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