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SWK 14, 15. Mai 2007, Seite T 85

Einheitliche und gesonderte Feststellung

Finanzverwaltung negiert das Einkommensteuergesetz

Niemand war wirklich erfreut darüber, dass die Feststellungserklärungen ab 2006 elektronisch eingereicht werden müssen. Daher haben viele seit Monaten darauf gewartet, wie einfach oder kompliziert die Eingabemaske sein wird. Nach einiger Verspätung ist es seit 24. 4. so weit: Feststellungserklärungen können über FinanzOnline eingegeben werden.

Allerdings ist anzunehmen, dass es noch zu einigen Änderungen kommen wird. Denn gerade durch § 43 Abs. 3 EStG ist festgelegt worden, dass in der Steuererklärung die Versicherungsnummer jedes Beteiligten anzugeben ist. Eigentlich klar, denn mit der Versicherungsnummer wird ein Beteiligter eindeutig identifiziert. Steigt man nun elektronisch ein, dann sind als erstes die bereits von der Finanzverwaltung vorher angelegten Beteiligten zu kontrollieren oder (bei Beginn einer Tätigkeit erst im Laufe des Jahres 2006) erstmals einzugeben. Die Kontrolle ist deshalb wichtig, weil ich selbst in zwei Fällen festgestellt habe, dass das Beteiligungsausmaß falsch angelegt war, obwohl es im letzten Bescheid aus dem Jahr 2005 richtig gerechnet worden war. Da anscheinend nicht automatisch kontrolliert wird, ob die Summe aller Beteiligungen 100 % ausmacht, können fatale Fehler ...

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