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SWK 26, 10. September 2007, Seite R 46

Verkehrsaufschließungsabgabe Tirol

Nach § 12 Abs. 1 Tir. VerkehrsaufschließungsabgabenG entsteht der Abgabenanspruch bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung. - (§ 12 Abs. 1 Tir. VerkehrsaufschließungsabgabenG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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