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USt: Haupt-/Nebenleistung
• An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen können nicht als Nebenleistungen einer Hauptleistung, nämlich Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages, angesehen werden. Aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers ist die in Rede stehende Meldung in Bezug auf das Kfz mit dem Abschluss eines Haftpflichtvertrages nicht so eng verbunden, dass die eine Leistung nicht ohne die andere Leistung erbracht werden könnte. (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994), (Abweisung)
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