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Kapitalverkehrsteuer
• Sind die Durchführung und die Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte von den erteilten Bestätigungen nach § 25a Abs. 2 Tir. GVG abhängig, liegen aufschiebend bedingte Anschaffungsgeschäfte vor. - (§ 25 Abs. 2 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0152)