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Elektrizitätsversorgungsunternehmen
• Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 260/1975, können von bestimmten abgabenrechtlichen Begünstigungen Gebrauch machen. Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen in diesem Sinne ist vor dem Hintergrund des § 3 Elektrizitätswirtschaftsgesetz aber nur ein Unternehmen, welches über eine Konzession, sei es nach lit. a für die unmittelbare Versorgung eines örtlich umschriebenen Gebietes, sei es nach lit. b für die Lieferung elektrischer Energie an Elektrizitätsversorgungsunternehmen, verfügt. - (§ 9 Abs. 1 Energieförderungsgesetz 1979), (Abweisung)
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