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Verfahren: Ordnungsstrafe
• Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei der Verhängung einer Ordnungsstrafe um einen verfahrensrechtlichen Bescheid; diese Bescheide unterliegen denjenigen Vorschriften, die für die den Gegenstand des Verfahrens bildende Angelegenheit maßgebend sind. - (§ 36 Abs. 2 AVG), (Abweisung)
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