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SWK 26, 10. September 2007, Seite R 43

Verfahren: Ordnungsstrafe

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei der Verhängung einer Ordnungsstrafe um einen verfahrensrechtlichen Bescheid; diese Bescheide unterliegen denjenigen Vorschriften, die für die den Gegenstand des Verfahrens bildende Angelegenheit maßgebend sind. - (§ 36 Abs. 2 AVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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