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Die geplante Exekutionsordnungs-Novelle 2008
Das Justizministerium plant nach den letzten großen Reformschritten 1991, 1995, 2000, 2003 und 2005 mit Anfang des kommenden Jahres eine zeitgemäße Adaptierung weiterer Bereiche des gerichtlichen Exekutionsverfahrens und hat dazu einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung verschickt. Mit der EO-Novelle 2008 soll das Verfahren zur Zwangsverwaltung von Liegenschaften im Interesse der Gläubiger und des Schuldners an die Erfordernisse eines modernen Verfahrens angepasst werden, wobei vor allem an den Einsatz professioneller Zwangsverwalter, die in einer auch online abrufbaren Zwangsverwalterliste erfasst sind, gedacht ist. Weiters soll mit der Novellierung auch die Versteigerung von beweglichen körperlichen Sachen über das Internet eingeführt werden, um auf diese Weise einen möglichst hohen Erlös zu erzielen. In die Novelle wurden schließlich auch weitere verfahrensrechtliche Verbesserungen, insbesondere bei der Unterlassungsexekution und der Liegenschaftsexekution, aufgenommen. Gesetzestext samt Erläuterungen auf der BMJ-Website unter www.bmj.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&id=96