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SWK 26, 10. September 2007, Seite W 130

Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 in Begutachtung

Das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf für eine Berufsrechtsnovelle für Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008), zur allgemeinen Begutachtung versandt. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzesvorhabens ist die Überarbeitung der die studienmäßigen Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars regelnden Bestimmungen in der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung. Notwendig geworden ist dies insbesondere aufgrund der Änderung der studienrechtlichen Rahmenbedingungen, konkret der den Universitäten durch das Universitätsgesetz 2002 eingeräumten Autonomie, die Studieninhalte letztlich nach Belieben zu gestalten. In den Berufsordnungen sollen die unerlässlichen Studieninhalte und eine Mindeststudiendauer von vier Jahren festgeschrieben werden. Mit dem BRÄG 2008 sollen insgesamt drei auch die Berufsrechte von Rechtsanwälten und Notaren betreffende Richtlinien in österreichisches Recht umgesetzt werden. Es sind dies die sog. Berufsqualifikations-Anerkennungs-Richtlinie, die dritte Geldwäsche-Richtlinie und die Dienstleistungs-Richtlinie. Die Begutachtungsfrist endet am

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