zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2007, Seite R 50

Vorsteuerabzug: Vorausrechnung

Von Anzahlungen abgesehen, ist daher eine Rechnung, welche vor Leistungserbringung erstellt wird (Vorausrechnung) eine Rechnung für eine künftige Leistung. Bedeutsam ist jedoch nicht, welche Leistung vereinbart wurde, sondern welche Leistung tatsächlich ausgeführt und entgolten wird. Der Vorsteuerabzug steht daher grundsätzlich erst zu, wenn die Leistung ausgeführt worden ist. Vor Leistungserbringung steht noch kein Vorsteuerabzug zu, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt. - (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...