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Entwurf zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
Die geplanten Änderungen des UGB im Überblick
Mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008 sollen Teile der Abschlussprüfungs-RL (die von den Mitgliedstaaten bis umzusetzen ist) und die Änderungs-RL (Umsetzungsfrist bis ) in das Unternehmensrecht eingearbeitet werden. Während mit der Abschlussprüfungs-RL von der EU auf die jüngsten Unternehmensskandale und Unternehmenszusammenbrüche reagiert wurde, ist die Änderungs-RL Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission im Rahmen des Gesellschaftsrechts. Der Entwurf des URÄG 2008 wurde in der Kalenderwoche 37 veröffentlicht und steht ebenso wie die Erläuterungen zum Entwurf auf der Homepage des BMJ in Dateiformat zur Verfügung; die Begutachtungsfrist des Entwurfes endet mit . In den folgenden Ausführungen werden die wesentlichen Bestimmungen des Entwurfs dargestellt, die Eingang in das Unternehmensrecht finden sollen.
1. Rechnungslegung
1.1. Neue Größenklassen
Die Änderungs-RL erlaubt eine Anhebung der Schwellenwerte für die Zuordnung der Kapitalgesellschaften zu den Größenklassen sowie für die Befreiung von der Konsolidierungspflicht. Im Entwurf wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und es wird vorgeschlagen, die Schwellenwerte in größtmöglichem Umfang anzuheben...