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Unentgeltliche Betriebsübertragungen im Familienverband zukünftig ohne Steuerbelastung?
Gestaltungsstrategien und praktische Tipps
Am hat der Verfassungsgerichtshof die Bewertung inländischer Liegenschaften mit dem dreifachen Einheitswert als verfassungswidrig erklärt und den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG aufgehoben. Mit der Entscheidung vom hat der VfGH zweitens auch - wie allgemein erwartet - den Grundtatbestand der Schenkungen unter Lebenden des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG aufgehoben.Ist dies nun das Ende der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch bei unentgeltlichen Betriebsübertragungen, oder stellt das Urteil den Beginn einer umfassenden Neuregelung dar?Es ist festzuhalten, dass die weitere Entwicklung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer noch vollkommen offen und vom politischen Willensprozess abhängig ist. Dennoch wird versucht, eine Handlungsanleitung zu geben.
1. Der Anlassfall
Wie erwartet, hat der VfGH mit seinem Erkenntnis vom den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG (Erwerb von Todes wegen) i. V. m. § 19 Abs. 2 und 3 ErbStG (Bewertung für Liegenschaften) für verfassungswidrig erklärt und die Aufhebung des Gesetzes mit Ablauf des ausgesprochen.
Kernproblem ist die gravierende unterschiedliche Bewertung von Liegenschaftsvermögen (zum dreifachen Einheitswert) und anderem steuerpflichtigen Vermögen, wie insbesondere Bargeld oder Fahrnisse, welches zum (regelmäßig ...