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Vorsteuerabzug bei späterer Leerstehung
Die Frage des Vorsteuerabzugs hängt nicht nur von der weiter bestehenden Vermietungsabsicht ab, sondern auch von der Option zur Steuerpflicht der Vermietung (bei einer Vermietung an einen Betrieb etc.). Diese Frage muss mit der Wahl jener Möglichkeit beantwortet werden, die den höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit für sich hat ().