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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 in Begutachtung
Aufgrund europarechtlicher Bedenken wurde im Budgetbegleitgesetz 2007 normiert, dass die Befreiungsbestimmungen des § 6b KStG 1988 auf ab neu gegründete Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften nicht mehr angewendet werden dürfen. Mangels eines Zugangs zu Börsekapital besteht für österreichische kleine und mittlere Unternehmen aber nach wie vor eine "Finanzierungslücke". Die niedrigen Eigenkapitalquoten kleiner und mittlerer Unternehmen spiegeln das Marktversagen in diesem Bereich wider. Durch eine europarechtskonforme Neuregelung des § 6b KStG 1988 soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Das BMF hat einen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden - Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007) -, ausgearbeitet und am zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am . Gesetzesentwurf auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Mittelstandsfinanzi_7030/_start.htm