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Die Werklieferung in Osteuropa
Die Werklieferung ist immer am Ort der Anlagenerrichtung umsatzsteuerpflichtig. Für österreichische Anlagenerrichter ist daher von entscheidender Bedeutung, inwieweit Vereinfachungsmaßnahmen anwendbar sind, wodurch gegebenenfalls eine Registrierung im Staat der Anlagenerrichtung vermieden werden kann. In einem Beitrag in der September-Ausgabe der SWI stellen Mag. Martin Hummer und Mag. Martin Felhofer anschaulich die umsatzsteuerliche Behandlung bzw. die Anwendbarkeit des ReverseCharge-Verfahrens in Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Russland und Ungarn dar. Anhand eines konkreten Falles werden die umsatzsteuerlichen Konsequenzen für den Praktiker erläutert.