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SWK 28, 1. Oktober 2007, Seite T 142

Verwaltungsgericht um welchen Preis?

Aufweichung des abgabenrechtlichen Rechtsschutzstandards droht

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertengruppe zur Verwaltungs- und Staatsreform hat über den Sommer einen Entwurf zu einem Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz zur Begutachtung verschickt.Ein Kernstück der Reform ist die Einrichtung von Verwaltungsgerichten, wobei neun Landesverwaltungsgerichte und ein Verwaltungsgericht des Bundes geschaffen werden sollen. Mit der Installierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in erster Instanz soll ein administrativer Rechtszug abgeschafft werden und durch ein zweistufiges Verwaltungsgerichtsverfahren ersetzt werden. Verkauft wird diese Änderung mit der angeblichen Verbesserung im Rechtsschutz.Näher betrachtet, entpuppt sich diese als massive Verschlechterung im Bereich des Abgaben- und Finanzstrafrechts.

1. Einheitliches Bundesverwaltungsgericht

In ein einheitliches Bundesverwaltungsgericht soll insbesondere auch der Unabhängige Finanzsenat eingegliedert werden. Im Expertenentwurf (Art. 129 Abs. 1 des Entwurfs) wird ausdrücklich nur ein Verwaltungsgericht des Bundes vorgesehen. Damit soll die Schaffung einer eigenen Finanzgerichtsbarkeit bereits vom Verfassungsgesetzgeber verhindert werden. Ob eine derartige Knebelung des einfachen Ges...

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