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Erhaltungsaufwand
• Wird ein großer Teil der bestehenden Wasserversorgungsanlage eines Brauereibetriebes ausgetauscht, spricht nichts dagegen, die angefallenen Aufwendungen als Erhaltungsaufwand einzustufen. - (§ 6 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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