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Die Bilanzierung von Immobilien nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen
Bewertungsvorschrift nach IAS/IFRS
Einzelabschlüsse nach geltendem Recht dürfen in Österreich nicht unter Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards aufgestellt werden. Lediglich für Konzernabschlüsse sieht § 245a HGB vor, dass einerseits börsenotierte Mutterunternehmen dazu verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen, und dass andererseits Mutterunternehmen, die nicht börsenotiert sind, ihren Konzernabschluss freiwillig nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen dürfen. In diesem Fall entfällt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Aufstellung eines HGB-Konzernabschlusses.
1. Was sind internationale Rechnungslegungsstandards?
Die nationale Bestimmung des § 245a HGB ist für den Bereich der bösenotierten Mutterunternehmen allerdings nur deklaratorisch, weil die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-Verordnung) bereits für Geschäftsjahre, die nach dem begonnen haben, zwingendes Recht in allen Mitgliedstaaten der EU mit sich gebracht hat.
Als internationale Rechnungslegungsstandards werden nach Art. 2 der IAS-Verordnung
• die International Accounting Standards (IAS),
• d...