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SWK 33, 20. November 2006, Seite S 922

Schadenersatzleistungen wegen entgangener Gewinne umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Der Unternehmer A vertreibt Produkte im Inland, wobei das Vertriebsgebiet exklusiv dem Unternehmer B vertraglich zugesichert wurde. A wird dadurch schadenersatzpflichtig und hat den entgangenen Gewinn als Schadenersatz an B zu leisten. Liegt hier ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang vor?

Antwort: In der Praxis treten häufig Meinungsverschiedenheiten auf, ob als Schadenersatz bezeichnete Leistungen Entgelt für einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz sind und der Umsatzsteuer unterliegen. Umsatzsteuerlich ist dabei zu prüfen, ob die Schadenersatzleistung zu einem Leistungsaustausch führt bzw. eine Leistung des Geschädigten erbracht wird. Im konkreten Fall wird die Zahlung des A nicht für eine Leistung des Unternehmers B erbracht, sondern gleicht den in der Sphäre des vertragstreuen Teiles entstandenen Schaden aus (Achatz, Umsatzsteuer und Schadenersatz, 129). Der BGH bestätigt im Urteil vom , UR 1996, 225, dass zivilrechtliche Schadenersatzleistungen wegen entgangener Gewinne echten Schadenersatz darstellen (Ruppe, UStG3, § 1 Tz. 164). Dazu UStR 2000, Rz. 9: Echter Schadenersatz wird aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung, für einen Schaden einstehen zu müssen, geleistet....

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