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Veranlagungsfreibetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug
Eine Zuerkennung des Veranlagungsfreibetrages scheint auch ohne Lohnsteuerabzug geboten
Erzielt ein Steuerpflichtiger neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte, so erfolgt nach § 41 Abs. 1 EStG die Veranlagung (u. a.) nur dann, wenn die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen. Wird trotzdem veranlagt, so ist nach § 41 Abs. 3 EStG von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro abzuziehen. Fraglich ist, ob dieser Freibetrag auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug abzuziehen ist.
1. Ausgangsbeispiele
Fall A: S. S. (S) ist nach abgeschlossenem Dolmetscher- oder Übersetzerstudium mit eigenen Arbeitsmitteln für eine Vielzahl von Klienten ohne jede Weisungsgebundenheit tätig. Er erzielt daher Einkünfte nach § 22 EStG. Die Einkünfte betragen 40.730 Euro.
Fall B: D. D. (D) ist nach abgeschlossenem Dolmetscher- oder Übersetzerstudium bei einer österreichischen Gesellschaft ohne eigene Arbeitsmittel und unter voller Weisungsgebundenheit tätig. Es liegen also ein Dienstverhältnis und Einkünfte im Sinne von § 25 EStG vor. Er erzielt aus dem Dienstverhältnis Einkünfte von 40.000 Euro. Aus einem für einen anderen Auftraggeber im Werkvertrag abgewickelten Auftrag erzielt er Einkünfte von 730 Euro.
Fall C: H. H. (H) ist nach abgeschlossenem Dolmetscher- oder Übersetzerstudiu...