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Keine Konzernbetrachtung bei der Investitionszuwachsprämie
Bemerkungen zu
Der VwGH folgt bei der Investitionszuwachsprämie (IZP) nicht der Ansicht des BMF (EStR, Rz. 8223, 8225) und lehnt bei Bündelung der Investitionen in einer Gesellschaft sowohl eine Konzernbetrachtung als auch einen Gestaltungsmissbrauch ab. Das ist die Botschaft, die von der zitierten Entscheidung ausgeht. Dass die Amtsbeschwerde des Finanzamtes (FA) dennoch erfolgreich geblieben ist, hängt mit einem rein technischen Fehler des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) zusammen: Bei einer Bewilligung der Prämie in voller Höhe wäre die Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides der passendere Weg gewesen als eine Festsetzung auf Basis des § 201 BAO, der ein Abweichen von der Erklärung voraussetzt, das hier jedoch gerade nicht beabsichtigt war.
1. Sachverhalt und Verlauf des Abgabenverfahrens
1.1. Beschwerdeführerin war die zu einem Industriekonzern gehörende X-GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-AG. Nur um diese beiden Gesellschaften geht es hier.
Aus Gründen besserer Einkaufskonditionen ist die Beschaffung durch die A-AG erfolgt. Sie hat die unbestritten IZP-fähigen Wirtschaftsgüter (maschinelle Ausstattungen, EDV-Hardware und sonstige technische Einrichtungen) der X-GmbH zum Einsta...