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Pkw: Nutzungsüberlassung
• Werden Kraftfahrzeuge (Pkw) nur gegen Auslagenersatz (inklusive einer Bearbeitungsgebühr "in Höhe von 1 % der getätigten Auslagen") zwischen verbundenen Unternehmen (von der in Deutschland ansässigen Beschwerdeführerin an ihre Muttergesellschaft) zur Nutzung überlassen, kann bei einer solchen ansonsten auch nicht nach außen in Erscheinung tretenden Nutzungsüberlassung aber dem Gesamtbild nach nicht gesagt werden, dass etwa vergleichbar einem Leasingunternehmen eine Vermietungstätigkeit im Sinne der Führung eines Gewerbebetriebes entfaltet worden wäre. Die belangte Behörde konnte somit zu Recht auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 die Erstattung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge versagen. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994), (Abweisung)
(, 0007)