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EuGH erlaubt Doppelbesteuerung von Dividenden
Eine Doppelbesteuerung von Dividenden verstößt nach einem Kerckhaert-Morres nicht gegen EU-Recht. Die EuGH-Richter urteilten, ein EU-Staat könne ausländische Dividendeneinnahmen seiner Einwohner auch dann voll besteuern, wenn diese bereits im Ausland eine Quellensteuer gezahlt haben. In dem zu entscheidenden Fall ging es um ein belgisches Ehepaar, das vor zehn Jahren Dividenden eines französischen Unternehmens bezogen hatte. Diese Dividenden wurden in Frankreich direkt mit einer Quellensteuer von 15 % belegt. Der belgische Fiskus verlangte zusätzlich eine Steuer von 25 %. Dieser Einkommensteuersatz gilt auch für in Belgien besteuerte Dividenden. Volltext der EuGH-Entscheidung unter http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&numaff=C-513/04&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100