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Gibt es noch steuerfreie Sachzuwendungen an Arbeitnehmer?
Verwertbarkeit außerhalb der Betriebsveranstaltung als Bewertungskriterium
Sachzuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn.In Bezug auf Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer besteht Steuerfreiheit nur insoweit, als der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen rührt und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen angemessen sind.Als "angemessen" wird für eine Sachzuwendung ein Betrag angesehen, der 186 Euro nicht übersteigt.Zu steuerfreien Geschenken gehörten nach früherer höchstgerichtlicher Rechtsprechung auch Gutscheine, Geschenkmünzen sowie Goldmünzen, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht.Dieser Ansicht wird jedoch vom VwGH seit 1991und nun auch vom UFSnicht mehr gefolgt. Im vorliegenden Beitrag soll untersucht werden, welche Geschenke nach Auffassung der Gerichte und der Finanzverwaltung von der Steuerfreiheit noch umfasst sind.
1. Analyse des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988
In § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 heißt es:
"§ 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: ...
14. Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind."
Historisch be...