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Provisionen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Provisionen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG)
Provisionen gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie aus einem Dienstverhältnis stammen. Provisionen und Folgeprovisionen, die beispielsweise ein im Innendienst tätiger Versicherungsangestellter, Bankbeamter oder Autoverkäufer dafür erhält, dass er während der Arbeitszeit, in den Arbeitsräumen des Arbeitsgebers und vor allem in seinem Interesse Anträge auf den Abschluss von Versicherungsverträgen entgegengenommen hat, sind infolge des engen Zusammenhanges dieser Tätigkeit mit dem Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (). Hat der Arbeitnehmer dagegen die Verträge außerhalb seiner Dienstzeit und außerhalb der Diensträume abgeschlossen und war er zu einer derartigen Tätigkeit auch nicht vertraglich verpflichtet, dann gehören diese Vertretertätigkeiten nicht zu dem vertraglichen Arbeitsbereich eines Angestellten im Innendienst ().