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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite K 20
Zinszahlungen als Arbeitslohn
Zinszahlungen als Arbeitslohn (§ 15 EStG)
Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung der Zinsen für einen Arbeitnehmer, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen (BFH , VI R67/03, in BB 2006, 2283).