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VfGH berät steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne
Der Verfassungsgerichtshof beginnt in der Dezember-Session, die vom 27. 11. - dauern wird, seine Beratungen über das (amtswegig eingeleitete) Gesetzesprüfungsverfahren zur Frage der Besteuerung nicht entnommener Gewinne. Damit steht ein Teil der Steuerreform 2004 auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter. Außerdem werden die Beratungen zur Einheitswert-Bemessung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer fortgesetzt.
Der Gesetzgeber hat eine steuerliche Begünstigung (= halber Durchschnittssteuersatz) dieser nicht entnommenen Gewinne eingeführt, und zwar, wie es im Gesetz heißt, für "natürliche Personen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich" ermitteln.
Der VfGH hat in seinem Prüfungsbeschluss Bedenken dahingehend geäußert, dass es ihm sachlich nicht gerechtfertigt erscheint, diese steuerliche Begünstigung auf Land-, Forst- und Gewerbebetriebe zu beschränken und damit etwa freiberuflich Tätige auszuschließen. Die Bundesregierung hat im Verfahren diese Ausnahmeregelung mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer besondern Förderung der Eigenkapitalausstattung solcher Betriebe verteidigt. Der VfGH wird nun entscheiden, ob er ...